
Arbeitsrecht
Ein wesentlicher Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt im Arbeitsrecht. Weit überwiegend vertreten wir hierbei die Arbeitgeberseite.
Geleitet und geprägt wird der Bereich von Manfred Confurius und Andreas Breezmann, die über die Grenzen Hamburgs hinaus als Fachanwälte in der Beratung großer Unternehmen bekannt sind. Wir betreuen alle Themengebiete des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts sowie die angrenzenden Rechtsbereiche, wie etwa das Recht der Vorstände, der Geschäftsführer und der Handelsvertreter. Aber auch das Umwandlungsrecht, das Gesellschaftsrecht und betriebswirtschaftliche Fragestellungen werden mit ihren arbeitsrechtlichen Anknüpfungspunkten bearbeitet. So werden etwa Unternehmensumstrukturierungen schon in der Planungsphase auf Unternehmerseite konzipiert und begleitet, um die arbeitsrechtlich relevanten Aspekte bereits von Beginn an beeinflussen und steuern zu können. Wir erstellen Interessenausgleichs- und Sozialplanentwürfe, verhandeln diese für Sie in den betrieblichen Verhandlungskommissionen und unterstützen Sie bei der Umsetzung.
Unsere Mandanten entscheiden nach ihren individuellen Bedürfnissen selbst, ob sie uns als unauffällige Berater im Hintergrund oder als offensive Vertreter im Betrieb oder vor Gericht in Anspruch nehmen.
Die Kanzlei arbeitet eng mit der Schulungsgesellschaft “Praxisseminar Arbeitsrecht” zusammen.


