
Evelyn Castan, Partner
“Ein Anwalt der im Arbeitsrecht die Arbeitgeberseite vertritt, muss stets neben den juristischen Möglichkeiten auch die betriebswirtschaftlichen Zusammenhänge beachten.”
Geboren 1962 in Ostercappeln.
Zulassung zur Rechtsanwaltschaft seit 1994.
Fachanwältin für Arbeitsrecht seit 2007.
Ausbildung: Studium an der Universität Osnabrück. Referendariat in Oldenburg.
Fremdsprachen: Englisch und Französisch. Langjährige Tätigkeit als Leiterin der Rechtsabteilung eines bundesweiten privaten Klinikträgers.
Tätigkeitsschwerpunkte: Individuelles und kollektives Arbeitsrecht, insbesondere Betriebsverfassungsrecht, Tarifvertragsrecht, Unternehmensumstruktu-rierungen, Vergütungs- und Arbeitszeitsysteme speziell im Bereich Krankenhäuser und Sozialeinrichtungen.
Dozentin der Schulungsgesellschaft “Praxisseminar Arbeitsrecht“.


