
Dr. Kay Jacobsen, Partner
“Trotz einer Tendenz zu immer mehr Partnern und Mitarbeitern ist es unerlässlich, dass die Mandanten von dem Anwalt ihres Vertrauens persönlich betreut werden.”
Geboren 1952 in Hamburg.
Zulassung zur Rechtsanwaltschaft seit 1982.
Ausbildung: Universität Hamburg. Wissenschaftlicher Mitarbeiter des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Privatrecht von 1978-1981. Promotion 1990.
Publikationen: Grundzüge des Rechts der Franchiseverträge unter Berücksichtigung des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes (2002); Sanierung und Franchising: Gemeinsames Wagnis – Gemeinsames Risiko? (2003); Handelsvertreter-Kartellrecht, in: Giesler Praxishandbuch Vertriebsrecht (2005); Zuständigkeit der Arbeitsgerichte in Fällen wirtschaftlicher Unselbstständigkeit von Franchise-Nehmern (Co-Autor Engel 2006); Risikofrüherkennung als Qualitätsmerkmal im Franchising, Jahrbuch Franchising (2008); Vorvertragliche Aufklärungspflichten (Co-Autor Schäfer 2008). Vortragstätigkeiten zu verschiedenen Themen des Handelsrechts sowie zum Franchiserecht.
Mitgliedschaften: Hamburgischer Anwaltverein e.V., Deutscher Franchise Verband e.V. (DFV), International Franchise Lawyers Association (IFLA), Verband der Berliner Kaufleute und Industriellen e.V. (VBKI)
Tätigkeitsschwerpunkte: Gesellschaftsrecht, Handelsrecht (Vertriebsrecht, insbesondere Franchiserecht, Handelsvertreter- und Fachhändlerrecht), Urheberrecht, Baurecht, allgemeines Handels- und Wirtschaftsrecht
Fremdsprachen: Englisch.
Weitere Informationen zu Aufsätzen und Vorträgen erhalten Sie unter Veröffentlichungen.


